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 NOT: „Projekt nicht genehmigungsfähig“

Transversale-Gegner legen beim Regierungspräsidium 43-seitige Liste mit Einwänden vor – Bürgerinitiative: Form- und Verfahrensfehler

Osterburken. Fristgerecht hat die Bürgerinitiative NOT ihre Einwände gegen den Bau der Kreisstraße 3972, der Transversale zwischen Eberstadt und Adelsheim, beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt. Vertreten wird die Bürgerinitiative durch die Freiburger Fachanwältin für Verwaltungsrecht Alexandra Fridrich. Die Einwände der Bürgerinitiative umfassen 43 Textseiten. Über deren Inhalt informierte die Initiative in der jüngsten Mitgliederversammlung.

Nach anfänglichen Irritationen über den fristgerechten Eingang der Einwände hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 1. Oktober den – bereits zum 27. August erfolgten – fristgerechten Eingang der Einwände bestätigt. Neben Form-  und Verfahrensfehlern macht die Bürgerinitiative „Natur oder Transversale“ auch materielle Fehler des Planfeststellungsverfahrens geltend. Diese beziehen sich auf die erforderliche Planrechtfertigung, die nicht gegeben sei, den Bedarf für den Bau der „Transversale“ und Mängel der Antragstrasse in zahlreichen Einzelfragen, sowie die Trassenwahl selbst.

Die Bürgerinitiative NOT bemängelt unter anderem, dass die Antragsunterlagen mangelhaft und unvollständig sind. So sei die Umweltverträglichkeitsstudie nicht im Volltext offengelegt worden, und zum Teil basierten die Planfeststellungsunterlagen auf veralteten Daten und unterschiedlichen Datenbeständen. Zudem würden sie in den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zur B 292 im Bereich der Anschlussstelle Transversale K3972/B 292 eingreifen, ohne dies in der öffentlichen Bekanntmachung und in den Planunterlagen darzustellen. Es sei damit unklar, in welchem Verhältnis die beantragte Planung zur Planfeststellung für die B 292 - Umfahrung Adelsheim - Osterburken stehe, so die Stellungnahme der Bürgerinitiative. Darüber hinaus sei die Verkehrsunter- suchung mangelhaft und die daraus abgeleitete Verkehrsprognose nicht geeignet, den Bedarf für die Transversale nachzuweisen und deren Planung zu rechtfertigen.

Selbst wenn man einen Bedarf annehmen würde, könne dieser nach Auffassung der Bürgerinitiative die negativen Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt in einer Güterabwägung nicht überwiegen. Nach Darstellung der Bürgerinitiative sind die Planunterlagen auch in Bezug auf die Belange der Landwirtschaft völlig unzureichend. Da die Trasse landwirtschaftliche Nutzflächen in erheblichem Umfang beeinträchtige, müssten entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, auch im Hinblick auf Bewirtschaftungsnachteile, in den Planunterlagen dargestellt werden. Dies sei nicht der Fall. Neben Mängeln, die die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtprojekts

„Transversale“ in Frage stellten, ist nach Auffassung der Bürgerinitiative auch die beantragte Trasse nicht genehmigungsfähig, da sie im Bereich des Rinschbachtals mit erheblichen Beeinträchtigungen des FFH -Schutzgebietes „Seckach und Zuflüsse“ verbunden sei und weniger eingriffsintensive Trassenvarianten bei der beantragten Planfeststellung abwägungsfehlerhaft ausgeschlossen würden. Mit den nun vorliegenden Einwänden der Bürgerinitiative und den Einwänden der Naturschutzverbände sowie der Stadt Osterburken, die zum Teil zu ähnlichen Bewertungen gelangt sind, wird sich das Regierungspräsidium Karlsruhe in einem noch anzuberaumenden Erörterungstermin befassen müssen.

Hemsbach, Oktober 2009
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